Grund­wer­teer­klä­rung

Die­se Grund­wer­teer­klä­rung dient unse­rem Unter­neh­men und unse­ren Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter als Grund­la­ge für ein ein­heit­li­ches Ver­ständ­nis und rechts­kon­for­mes sowie ethisch kor­rek­tes Ver­hal­ten. Sie ver­pflich­tet sowohl die Geschäfts­füh­rung als auch alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter. Unse­re Füh­rungs­kräf­te tra­gen dabei eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung, unse­re Wer­te und Grund­sät­ze vor­zu­le­ben. Die glei­chen Grund­wer­te in Bezug auf rechts­kon­for­mes und ethi­sches Ver­hal­ten set­zen wir auch bei unse­ren Geschäfts­part­nern voraus.

Rechts­kon­for­mes Verhalten

Grund­la­ge unse­rer Akti­vi­tä­ten sind die gül­ti­gen Geset­ze und alle sons­ti­gen rele­van­ten Rechts­vor­schrif­ten. Die Ein­hal­tung die­ser Geset­ze und Rechts­vor­schrif­ten ist für das Unter­neh­men und alle Mit­ar­bei­ten­den ver­pflich­tend. Bei Ver­stö­ßen ist neben straf- und haf­tungs­recht­li­chen Fol­gen auch mit arbeits­recht­li­chen Maß­nah­men zu rech­nen. Ver­stö­ße gegen den fai­ren Wett­be­werb leh­nen wir ab.

Kar­tell- und Wettbewerbsrecht

Vor­aus­set­zung für eine freie Markt­ent­wick­lung ist ein fai­rer Wett­be­werb. Jeg­li­che Beein­flus­sung des fai­ren Wett­be­werbs durch wett­be­werbs­be­schrän­ken­de Abspra­chen mit Wett­be­wer­ben über Prei­se, Kun­den, Markt­ver­hal­ten und sons­ti­ge sen­si­ble The­men leh­nen wir strikt ab. Die­ses Ver­hal­ten erwar­ten wir auch von unse­ren Geschäfts­part­nern und Marktbegleitern.

Kor­rup­ti­on

„Qua­li­tät am Bau“ ist seit Jahr­zehn­ten unser Anspruch. Mit die­ser Qua­li­tät unse­rer Leis­tun­gen und wett­be­werbs­fä­hi­gen Prei­sen über­zeu­gen wir unse­re Kun­den und akqui­rie­ren so unse­re Auf­trä­ge.
Kor­rup­ti­on in Form von Bestechung bzw. Bestech­lich­keit, Vor­teils­an­nah­me bzw. Vor­teils­ge­wäh­rung etc. ist strikt ver­bo­ten. Das Anneh­men, Anbie­ten oder Gewäh­ren von Bestechungs­gel­dern oder sons­ti­gen Vor­tei­len ist allen Mit­ar­bei­tern strengs­tens unter­sagt. Ver­stö­ße hier­ge­gen füh­ren zu dis­zi­pli­na­ri­schen Maß­nah­men und kön­nen zusätz­lich straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen auslösen.

Umgang mit Kun­den und Geschäftspartnern

Der Umgang mit öffent­li­chen und pri­va­ten Kun­den und sons­ti­gen Geschäfts­part­nern ist stets dar­auf aus­ge­rich­tet, lang­fris­ti­ge Geschäfts­be­zie­hun­gen zu errei­chen. Grund­la­ge hier­für ist gegen­sei­ti­ges Ver­trau­en. Die­ses Ver­trau­en erar­bei­ten wir uns durch einen recht­lich kor­rek­ten, respekt­vol­len, ehr­li­chen und trans­pa­ren­ten Umgang mit unse­ren Kun­den und Geschäfts­part­nern. Dabei wün­schen wir uns, dass unse­re Kun­den und Geschäfts­part­ner den glei­chen Anspruch an unse­re Geschäfts­be­zie­hung haben.

Men­schen­wür­de und Gleichbehandlung

Die Gleich­be­hand­lung aller Men­schen stellt für uns eine Selbst­ver­ständ­lich­keit dar. Nie­mand darf wegen sei­nes Geschlechts, sei­nes Alters, sei­ner Her­kunft, sei­ner Haut­far­be, einer Behin­de­rung, sei­ner poli­ti­schen oder reli­giö­sen Über­zeu­gung oder sei­ner sexu­el­len Ori­en­tie­rung benach­tei­ligt, aus­ge­grenzt oder begüns­tigt werden.

Geschen­ke und Zuwendungen

Beim Umgang mit Geschen­ken und Zuwen­dun­gen ist der Grund­satz der Ange­mes­sen­heit und Trans­pa­renz zu beach­ten. Geschen­ke und Zuwen­dun­gen dür­fen nicht im Ver­dacht ste­hen, eine Beein­flus­sung oder Ver­pflich­tung her­vor­zu­ru­fen. Geschen­ke oder Zuwen­dun­gen an Geschäfts­part­ner sind nur im gesetz­li­chen Rah­men zuläs­sig und ggfls. mit der Geschäfts­füh­rung abzu­stim­men. Die Annah­me von Geschen­ken oder ande­rer Ver­güns­ti­gun­gen sowie die Teil­nah­me an Geschäfts­es­sen und Ver­an­stal­tun­gen darf eben­falls nur im recht­lich zuläs­si­gen Rah­men erfol­gen. Nähe­res regelt eine von der Geschäfts­füh­rung erlas­se­ne Richt­li­nie zur Annah­me und Gewäh­rung von Geschen­ken und sons­ti­gen Zuwen­dun­gen.
Für Amts­trä­ger und Ver­tre­ter öffent­li­cher Stel­len gel­ten beson­ders stren­ge Vor­aus­set­zun­gen. Die­sen dür­fen grund­sätz­lich kei­ne Geschen­ke oder sons­ti­ge Zuwen­dun­gen ange­bo­ten bzw. gewährt wer­den, die einen Bezug zu Ihrer dienst­li­chen Tätig­keit haben.

Spen­den und Sponsoring

Bei der Ver­ga­be von Spen­den gel­ten die Grund­sät­ze der Ange­mes­sen­heit und Trans­pa­renz. Jede Spen­de ist zu doku­men­tie­ren. Spen­den wer­den aus­schließ­lich von der Geschäfts­füh­rung ver­ge­ben.
Mit unse­ren Spen­den und Spon­so­ring­maß­nah­men an Ver­ei­ne und sons­ti­ge gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen kom­men wir unse­rer sozia­len Ver­ant­wor­tung nach. Die mit unse­ren Zu-wen­dun­gen geför­der­ten Maß­nah­men dür­fen nicht im Wider­spruch zu unse­ren Wer­ten stehen.

Loya­li­tät

Die Wah­rung tra­di­tio­nel­ler Wer­te sowie Loya­li­tät sind fes­ter Bestand­teil unse­rer Fir­men­phi­lo­so­phie. Ach­tung und Respekt gegen­über unse­ren Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter prägt unse­ren gegen­sei­ti­gen Umgang mit­ein­an­der. Sie bil­den die Grund­la­ge für den Unter­neh­mens­er­folg. Unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sol­len ihr beruf­li­ches Han­deln stets zum Woh­le der Fir­ma aus­rich­ten. Dies kommt ins­be­son­de­re durch einen sorg­sa­men Umgang mit den über­las­se­nen Betriebs­mit­teln sowie Fir­men- und Kun­den­ver­mö­gen zum Ausdruck.

Ver­mei­dung von Interessenskonflikten

Eine sach­li­che Geschäfts­be­zie­hung zu allen am Geschäfts­pro­zess Betei­lig­ten ist die Grund­la­ge eines pro­fes­sio­nel­len Geschäfts­ver­hält­nis­ses. Alle Mit­ar­bei­ten­den han­deln im best­mög­li­chen Inter­es­se des Unter­neh­mens. Die Ver­mi­schung von pri­va­ten und geschäft­li­chen Inter­es­sen, bei der es zu Nach­tei­len für das Unter­neh­men kom­men könn­te, ist zu ver­mei­den. Falls ein Inter­es­sens­kon­flikt vor­liegt, ist der Vor­ge­setz­te umge­hend zu informieren.

Ein­hal­tung von Sozialstandards

Als Arbeit­ge­ber haben wir eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für alle arbeits- und sozi­al­recht­li­chen Vor­schrif­ten und Nor­men, wel­che von uns strikt ein­ge­hal­ten wer­den. Sozi­al­ab­ga­ben und Steu­ern füh­ren wir kor­rekt ab. Ille­ga­le Beschäf­ti­gung und Schwarz­ar­beit leh­nen wir kon­se­quent ab. Die­ses Ver­hal­ten erwar­ten wir auch von unse­ren Geschäftspartnern.

Arbeits­schutz

Der Arbeits­schutz genießt in unse­rem Unter­neh­men einen hohen Stel­len­wert. Bereits im Jahr 2009 haben wir in Zusam­men­ar­beit mit der BG Bau ein zer­ti­fi­zier­tes Arbeits­schutz­ma­nage­ment­sys­tem nach NLF / ILO-OSH 2001 ein­ge­führt. Regel­mä­ßi­ge Sit­zun­gen unse­res Arbeits­schutz-Aus­schus­ses sichern die Umset­zung und Wei­ter­ent­wick­lung der Arbeitssicherheit.

Umwelt­schutz

Lebens­grund­la­ge allen gesell­schaft­li­chen und wirt­schaft­li­chen Han­delns ist eine intak­te Umwelt. Der Schutz der Umwelt zum Woh­le der gegen­wär­ti­gen und zukünf­ti­gen Gene­ra­tio­nen ist die Auf­ga­be aller Gesell­schafts­grup­pen. Die Ein­hal­tung der umwelt­recht­li­chen Anfor­de­run­gen ist in unse­rem Umwelt­ma­nage­ment­sys­tem nach ISO 14001 fest orga­ni­siert und für alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter ver­bind­lich. Der Schutz der natür­li­chen Res­sour­cen und die Ver­mei­dung von Umwelt­ge­fähr­dun­gen ist Teil unse­rer täg­li­chen Arbeit.

Daten­schutz

Ver­schwie­gen­heit im Umgang mit Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nis­sen sowie mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sind die Grund­la­ge für eine ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit mit unse­ren Mit­ar­bei­tern und Geschäfts­part­nern. Die Ein­hal­tung der Vor­ga­ben des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes sowie der DSGVO ist in unse­rem Daten­schutz­ma­nage­ment­sys­tem geregelt.

Ver­ant­wor­tung der Unternehmensleitung

Die Unter­neh­mens­lei­tung trägt die Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung der Grund­wer­teer­klä­rung. Bei außer­or­dent­li­chen Kon­flikt­si­tua­tio­nen obliegt es ihr, Ent­schei­dun­gen her­bei­zu­füh­ren. Jede Füh­rungs­kraft trägt die Ver­ant­wor­tung für die ihr anver­trau­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und hat ihre Orga­ni­sa­ti­ons- und Auf­sichts­pflicht zu erfül­len. Sie ist ver­ant­wort­lich dafür, dass in ihrem jewei­li­gen Ver­ant­wor­tungs­be­reich kei­ne Geset­zes­ver­stö­ße statt­fin­den.
Für den Fall, dass sich Ver­dachts­mo­men­te erge­ben, die auf einen Ver­stoß gegen unse­re Ver­hal­tens­grund­sät­ze hin­deu­ten, erwar­ten wir von unse­ren Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern, dass sie die­sen Ver­dacht umge­hend und umfas­send an den Com­pli­ance-Beauf­trag­ten oder direkt der Geschäfts­füh­rung mitteilen.

Exter­ne Zertifizierung

Wir sind Mit­glied des „EMB-Wer­te­ma­nage­ment Bau e. V.“ und unter­zie­hen uns regel­mä­ßig Audits nach den Vor­ga­ben des Vereins.